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BVB UG (Haftungsbeschränkt)Hindenburgstraße 16 74395 MundelsheimTelefon +49 157 70 995 531Telefax +49 157 70 995 599 E-Mail: [email protected] |
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Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von aktuellen Darlehensprogrammen. Es handelt sich um staatlich geförderte, zinsgünstige Darlehen. Sie bestehen oftmals aus einem ausgewogenen Finanzierungspaket mit einem günstigen Zinssatz, der meist über die volle Laufzeit festgeschrieben werden kann.
Unsere Experten bieten Ihnen die Möglichkeit einer unverbindlichen Fördermittelberatung.
Ihre Ansprechpartnerin: Nadine Schwarz E-Mail: info@so-einfach-gehts-netbvbug.de
Förderziel: Langfristige, zinsgünstige Finanzierung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung in Deutschland. Programmteil I - Förderdarlehen für Forschungs- und Entwicklungsphase Gefördert werden folgende Finanzierungskosten: Alle vorhabensspezifische Personaleinzel-, Gemein-, Reise-, Material- und EDV-Kosten sowie Kosten für Forschungs- und Entwicklungsaufträge, Beratungs- und Investitionskosten. Kredithöhe max. 5 Mio. Euro pro Vorhaben. Finanzierungsanteil 100 % der förderfähigen Kosten Förderberechtigte: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die seit mindestens 2 Jahren am Markt aktiv sind. Unternehmen bis max. 500 Mio. Euro Gruppenumsatz Programmteil II - Markteinführungsphase innovativer Produkte / Verfahren oder Dienstleistungen Kredithöhe: alte Bundesländer max. 1 Mio. Euro pro Vorhaben; neue Bundesländer und Berlin max. 2,5 Mio. Euro pro Vorhaben Finanzierungsanteil: alte Bundesländer bis 50% der förderfähigen Kosten; neue Bundesländer und Berlin bis 80% der förderfähigen Kosten Förderberechtigte: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, nur KMU (bis max. 250 Beschäftigte, Jahresgruppenumsatz bis max. 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme bis max. 43 Mio. Euro) Konditionen: Zinssatz ab 1% (bei Bonitätsklasse A), Zinsbindung über den gesamten Zeitraum, für kleine Unternehmen (MA < 50, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme < 10 Mio. Euro) gelten besonders günstige Konditionen. Finanzierungspacket aus Fremd- und Nachrangtranche: - Fremdkapitaltranche: 40%, 50% oder 100% des Darlehens;
Laufzeit 10 Jahre, 2 tilgungsfreie Jahre, banküblich zu besichern - Nachrangtranche: 50% oder 60% des Darlehens
Laufzeit 10 Jahre, 7 tilgungsfreie Jahre, keine Sicherheiten notwendig
Förderziel: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert innovative großtechnische Demonstrationsprojekte, die erstmalig in technologischen Verfahren und neuen verfahrenstechnischen Kombinationen zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen zum Einsatz kommen und somit den Ressourcen- und Energieeinsatz verringern. Gefördert werden bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen in Deutschland einschließlich der Inbetriebnahme und aller notwendigen Erfolgskontrollmessungen in den folgenden Bereichen: - Abwasserbehandlung/Wasserbau
- Abfallvermeidung, -recycling und -beseitigung sowie die Sanierung von Altablagerungen
- Bodenschutz
- Luftreinhaltung (einschließlich Maßnahmen zur Reduzierung von Gerüchen)
- Reduzierung von Lärm und Erschütterungen Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
- umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung
- Ressourceneffizienz und Materialeinsparung
Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen. Förderberechtigte: In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Kommunen, Kreise, Gemeinden, Öffentliche Einrichtung, Verbände/Vereinigungen, sonstiges Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe kommunaler Gebietskörperschaften. Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen werden bevorzugt gefördert. Art, Umfang und Höhe der Förderung: Die Förderung wird entweder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines Kredits oder als Investitionszuschuss gewährt. Grundsätzlich können Kredite bis zu 70% der förderfähigen Kosten zinsverbilligt werden. Investitionszuschüsse können in der Regel bis zur Höhe von 30% der zuwendungsfähigen Kosten (Anteilfinanzierung) gewährt werden. Konditionen: Kreditlaufzeit bis zu 30 Jahre, bis zu 5 Jahre tilgungsfrei, Zinssätze von 2,2% bis 6,55% nominal (bonitätsabhängig, Preisklasse A-I), Auszahlung 100%
Förderziel: Zinsgünstige Finanzierung aller zur Aufnahme und zum Betrieb einer unternehmerischen Tätigkeit notwendigen Investitionen und Betriebsmittel. - Investitionen (Anschaffung von Anlagen, Maschinen, Computer, Grundstücke & Gebäude, Baukosten, Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Immaterielle Investitionen (Lizenzen & Patente), Software
- Betriebsmittel (Material- und Warenlager, Personalkosten, Mieten, Aufwendungen für Marketingmaßnahmen, Messeteilnahme, Beratungskosten)
- Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils bei Übernahme einer Geschäftsführerfunktion
Förderberechtigte: Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und junge kleine Unternehmen (< 50 MA, Umsatz bzw. Bilanzsumme < 10 Mio. Euro) mit einer Finanzierungssumme von bis zu 100.000 Euro pro Antragsteller, die weniger als 3 Jahre am Markt tätig sind. Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist. Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Konditionen: Höchstbetrag bis 100.000 Euro (davon max. 30.000 Euro für Betriebsmittel), Auszahlung 100%, 80% Haftungsfreistellung der Hausbank/keine Sicherheiten notwendig, 20% banküblich zu besichern, kein Eigenkapitalanteil notwendig, Sondertilgungen sind möglich - Einheitlicher Effektivzinssatz bei 2,89%, unabhängig von Sicherheiten- und Risikobeurteilung, bis zu 5 Jahre Laufzeit, mit 1 Jahr tilgungsfreier Anlaufzeit und Zinsbindung über den gesamten Zeitraum
- Bei 3,14% Effektivzins, bis zu 10 Jahre Laufzeit, mit 2 Jahren tilgungsfreier Anlaufzeit und Zinsbindung über den gesamten Zeitraum
- Persönliche Haftung für die Rückzahlung des Darlehens
Förderziel: Zinsgünstige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittel für Vorhaben im In- und Ausland. Gefördert werden folgende Investitionen: - Grundstücke, Gebäude oder Baumaßnahmen
- Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Technologie, Software, Lizenzen
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen, einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen in Form von asset deals (reine Finanzinvestitionen sind ausgeschlossen)
- extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen
- erste Messeteilnahmen und
- allgemeine Betriebsmittel
- Breitbandnetze
Förderberechtigte: Freiberufler, privatwirtschaftliche in- oder ausländische Unternehmen, die mehr als 3 Jahr am Markt tätig sind und positive Zukunftsaussichten haben. Mittelständische Unternehmen jeder Größer (jedoch Jahresgruppenumsatz max. 500 Mio. Euro). Im Ausland werden zusätzlich Töchter deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit mindestens 30% deutscher Beteiligung gefördert. Privatpersonen, zur Finanzierung von Aufwendungen bei Vermietung und Verpachtung von Gewerbeimmobilien. Konditionen: Gefördert werden können bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Höchstbetrag haftungsfreigestellter Betriebsmittelkredite für kleine und mittlere Unternehmen beträgt 5 Mio. Euro; Auszahlung 100% - Zinssatz ab 1% (bei Bonitätsklasse A), Zinsbindung für 10 Jahre oder für die gesamte Laufzeit möglich. 50% Haftungsfreistellung bei Unternehmen, die bereits 2 Jahre am Markt tätig sind bzw. nur in der endfälligen Darlehensvariante für KMU. Bankübliche Sicherheiten. Kombination mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln möglich.
- Betriebsmittel: Laufzeit bis 5 Jahre, 1 tilgungsfreies Jahr; für kleine und mittelständische Unternehmen endfälliges Darlehen möglich, bis zu 2 Jahre Laufzeit.
- Für Investitionen wahlweise:
bis zu 10 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahren bis zu 20 Jahre bei 3 tilgungsfreien Jahren, wenn mindestens zwei Drittel der Kosten auf Grunderwerb, gewerbliche Baukosten oder den Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen entfallen. Eine außerplanmäßige Tilgung ist gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Förderziel: Zinsgünstige Finanzierung in Kombination aus Fremd- und Nachrangdarlehen von kurz- und langfristigen Investitionen und Betriebsmittel für Vorhaben im In- und Ausland für kleine und mittelständische Unternehmen. Gefördert werden folgende Investitionen: - Grundstücke, Gebäude oder Baumaßnahmen
- Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Technologie, Software, Lizenzen
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen in Form von asset deals (reine Finanzinvestitionen sind ausgeschlossen)
Förderberechtigte: Freiberufler, privatwirtschaftliche in- oder ausländische Unternehmen, die mehr als 3 Jahr am Markt tätig sind und positive Zukunftsaussichten haben. Nur für KMUs (MA < 250, Jahresumsatz < 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme < 43 Mio. Euro). Im Ausland werden zusätzlich Töchter deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit mindestens 30 % deutscher Beteiligung gefördert. Konditionen: Der Kredithöchstbetrag liegt bei 4 Mio. Euro pro Vorhaben. Auszahlung 100% in zwei gleichgroße Tranchen (Fremd- und Nachrangtranche). Laufzeit für beide Tranchen beträgt 10 Jahre. Bei Fremdkapitaltranche sind zwei tilgungsfreie Jahre möglich. Das Nachrangdarlehen ist 7 Jahre tilgungsfrei. Eine außerplanmäßige Tilgung ist in beiden Tranchen nicht möglich. - Zinssatz ab 1,81% (bei Bonitätsklasse A), Zinsbindung für die gesamte Laufzeit
- Kombination mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln möglich. Bankübliche Sicherheiten für die Fremdkapitaltranche. Haftungsfreistellung für die Nachrangtranche.
Direktlinks zu den Finanzierungsbausteinen:
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