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Das Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Experimentelle Medizin (Hannover) und die BVB UG Consult Niederlassung Hamburg haben am 1. Oktober 2014 gemeinsam den Auftrag erhalten, eine Studie für das Umweltbundesamt zu erstellen. Mit dieser bis Ende 2017 laufenden Untersuchung sollen kleine und mittelständische Unternehmen bei der Nutzung von computergestützten Berechnungen von quantitativen Struktur-Wirkungsbeziehungen zur Vermeidung von Tierversuchen unter der REACH-Richtlinie unterstützt werden.
Die Anwendung von alternativen Methoden in der Risikobewertung mit dem Ziel, Tierversuche weitestgehend zu vermeiden und bestehendes Wissen optimal zu nutzen, wird in verschiedenen regulatorischen Richtlinien gefordert. Die REACH Verordnung z.B. fordert explizit die Verwendung von alternativen Methoden und hat die allgemeinen Bestimmungen zur Nutzung dieser Methoden beschrieben. Für Inhaltsstoffe von Kosmetika geht die Entwicklung sogar noch weiter. In einer Kosmetikdirektive ist das Testen von Tieren zur Beurteilung der Toxizität von Kosmetikinhaltstoffen verboten, die gefährdungsfreie Anwendung der Stoffe für den Verbraucher muss jedoch sichergestellt werden. Alternative Methoden zur Vorhersage des Gefährdungspotenzials einer Substanz können computergestützte Vorhersagemodelle sein, die hauptsächlich auf Strukturwirkungsbeziehungen (Quantitative Structure Activity Relationship kurz: QSAR) beruhen.
Ziel der gemeinsam von ITEM und BVB UG geplanten Untersuchung ist es, kleine und mittlere Unternehmen Unterstützung bei der Nutzung von QSAR Methoden bei der Registrierung von Stoffen z.B. unter REACH zu leisten. Damit soll erreicht werden, dass QSAR Methoden in Zukunft vermehrt und aus Sicht der Zulassungsbehörden auch akzeptabel von der Industrie unter REACH genutzt und dokumentiert werden.
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